Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Aufgaben des KJA.
Die Hauptaufgaben des KJA
Das Kantonale Jugendamt (KJA) nimmt vielfältige Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Zusammenhang mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Bern wahr. Als Fachamt koordiniert es die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen, die auf diesem Gebiet tätig sind.
Das KJA ist zuständig für die Planung, Steuerung, Finanzierung und Aufsicht der besonderen Förder- und Schutzleistungen nach dem Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG). Es leitet die Verfahren zur Aufnahme und Adoption von Kindern, übernimmt Aufgaben im internationalen Kindesschutz und bei Kindesrückführungen und hat Zuständigkeiten in der Alimentenhilfe. Darüber hinaus übt es die Steuerung und Aufsicht über die administrative und organisatorische Führung der elf kantonalen KESB aus.
Zudem sind dem KJA vier kantonale Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe administrativ und organisatorisch angegliedert.
- Adoption
- Alimentenhilfe
- Ambulante Leistungen: Aufsicht und Gesamtleistungsverträge
- Stationäre Einrichtungen: Aufsicht, Bewilligung und Leistungsverträge
- Früherkennung von Kindeswohlgefährdung
- Herkunftssuche
- Internationaler Kindesschutz (kantonale Zentralbehörde)
- Kantonale Einrichtungen der DIJ
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
- Kostenbeteiligung nach KFSG
- Pflegekinderaufsicht