Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Jugendamt

Aufgaben

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Aufgaben des KJA.

Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

  • Das KJA versteht den Kindesschutz umfassend in den Bereichen Früherkennung von Kindeswohlgefährdung, einvernehmlicher Kindesschutz und behördlicher Kindesschutz und trägt zur Professionalisierung und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure bei.
  • Das KJA ist für die Steuerung, Finanzierung und Aufsicht der besonderen Förder- und Schutzleistungen zuständig.
  • Das KJA trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in den unter ihrer Aufsicht stehenden Institutionen Voraussetzungen vorfinden, die Förderung und bestmöglichen Schutz garantieren.
  • Das KJA ist zuständig für die Bewilligungs- und Aufsichtsaufgaben im Pflegekinderbereich. 
  • Das KJA instruiert Aufnahme- und Adoptionsverfahren und ist kantonale Zentralbehörde für Adoption. 
  • Das KJA bewilligt Pflegeverhältnisse für Kinder aus dem Ausland.
  • Im Bereich Alimentenhilfe ist das KJA Aufsichtsbehörde über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.

 

Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz

  • Das KJA übt die Steuerung und Aufsicht über die administrative und organisatorische Führung der elf kantonalen KESB aus.
  • Als Kantonale Zentralbehörde für die Haager Übereinkommen zum internationalen Kindes- und Er-wachsenenschutz sowie als Vollstreckungsbehörde des Kindesentführungsübereinkommens, übernimmt das KJA Aufgaben in den Bereichen internationalen Kindesschutz und Kindesrückführung.
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