Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Aufgaben des KJA.
Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
- Das KJA versteht den Kindesschutz umfassend in den Bereichen Früherkennung von Kindeswohlgefährdung, einvernehmlicher Kindesschutz und behördlicher Kindesschutz und trägt zur Professionalisierung und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure bei.
- Das KJA ist für die Steuerung, Finanzierung und Aufsicht der besonderen Förder- und Schutzleistungen zuständig.
- Das KJA trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in den unter ihrer Aufsicht stehenden Institutionen Voraussetzungen vorfinden, die Förderung und bestmöglichen Schutz garantieren.
- Das KJA übt im Bereich der Familienpflege die Oberaufsicht aus und unterstützt als Fachbehörde die KESB in beratender Weise bei deren Bewilligungs- und Aufsichtsaufgaben im Pflegekinderbereich. Das KJA ist ermächtigt, Richtlinien und Weisungen zu erlassen, die für die mit Pflegekinderbereich betrauten Stellen verbindlich sind.
- Das KJA instruiert Aufnahme- und Adoptionsverfahren und ist kantonale Zentralbehörde für Adoption.
- Das KJA bewilligt Pflegeverhältnisse für Kinder aus dem Ausland.
- Im Bereich Alimentenhilfe ist das KJA Aufsichtsbehörde über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
- Das KJA übt die Steuerung und Aufsicht über die administrative und organisatorische Führung der elf kantonalen KESB aus.
- Als Kantonale Zentralbehörde für die Haager Übereinkommen zum internationalen Kindes- und Er-wachsenenschutz sowie als Vollstreckungsbehörde des Kindesentführungsübereinkommens, übernimmt das KJA Aufgaben in den Bereichen internationalen Kindesschutz und Kindesrückführung.
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