Die ambulanten Leistungen für Kinder mit einem besonderen Förder- und Schutzbedarf unterliegen einer Meldepflicht. Hier finden Sie Informationen rund um folgende Themen:
Im Rahmen des KFSG umfasst das kantonale Angebot folgende ambulante Leistungen (Art. 3 KFSV):
- Sozialpädagogische Familienbegleitung, SPF
- Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts, UWB
- Betreuung in sozialpädagogischen Tagesstrukturen, SPT
- Intensivbegleitung in der Familie, IBF
- Sozialpädagogische Begleitung bei Langzeitunterbringung in der Pflegefamilie, DAF Langzeitunterbringung
- Sozialpädagogische Begleitung bei Wochenunterbringung in der Pflegefamilie, DAF Wochenunterbringung
- Sozialpädagogische Begleitung bei Krisenunterbringung in der Pflegefamilie, DAF Krisenunterbringung
- Vermittlung von Pflegeplätzen in der Langzeitunterbringung, DAF Vermittlung
- Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Leistung
Verzeichnis der ambulanten Leistungserbringenden
Im Verzeichnis sind alle bewilligten Kinder- und Jugendeinrichtungen des Kantons Bern sowie die ambulanten Leistungserbringenden, die einem Gesamtleistungsvertrag angeschlossen sind, aufgeführt:
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