Durch die Adoption erhält ein Kind einen oder zwei neue Elternteile und verliert gleichzeitig die rechtliche Beziehung zu seinen bisherigen Eltern. Sie ist nur dann auszusprechen, wenn es dem Wohl des Kindes dient und es damit einverstanden ist. Für minderjährige Kinder braucht es dazu die Zustimmung von Vater und Mutter. Das Kantonale Jugendamt ist zuständig, wenn die adoptionswilligen Personen Wohnsitz im Kanton Bern haben.
Es gibt verschiedene Formen von Adoption. Adoptierte Personen sowie ihre leiblichen Eltern, Geschwister oder Halbgeschwister haben das Recht auf Auskunft.
- Gemeinschaftliche Adoption und EinzeladoptionWer kann ein Gesuch stellen? Ablauf bei nationaler und internationaler Adoption, Informationsveranstaltung
- StiefkindadoptionWer kann ein Gesuch stellen?
- Adoption einer volljährigen PersonWer kann ein Gesuch stellen?
- HerkunftssucheWie kann eine Herkunftssuche eingeleitet werden?
- Rechtliche GrundlagenRechtliche Grundlagen zum Thema Adoption
Vertrauliche Geburt
Seite teilen