Als adoptierte Person, biologische Eltern oder direkte Nachkommen der leiblichen Eltern (Geschwister oder Halbgeschwister) sind Sie berechtigt, beim Kantonalen Jugendamt als Auskunftsstelle im Kanton Bern, ein Gesuch einzureichen, damit Sie bei der Suche unterstützt werden. Der Suchprozess braucht manchmal Geduld. Sie werden durch fachlich kompetente Personen im Suchprozess begleitet.
Suche nach den biologischen Eltern oder Geschwistern
Sie wurden als Kind von Ihren Eltern zur Adoption freigegeben und möchten Ihre Wurzeln in der Herkunftsfamilie suchen.
Suche nach der zur Adoption freigegebenen Person
Sie haben ein oder mehrere Kinder zur Adoption freigegeben oder sind ein direkter Nachkomme einer Person, die Kinder zur Adoption freigegeben hat.
Ausstellen einer beglaubigten Kopie des Adoptionsentscheids
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie des Adoptionsentscheids und/oder eine Rechtskraftbescheinigung?
Zuständigkeit der Kantonalen Auskunftsstelle
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie im Kanton Bern wohnen. Falls Sie in einem anderen Kanton wohnen, finden Sie die Adressliste der zuständigen Auskunftsstelle unter den weiterführenden Links. Wenn Sie im Ausland wohnen und nicht sicher sind, wo Sie das Gesuch einreichen sollen, richten Sie Ihr Gesuch bitte an die Auskunftsstelle Ihres Geburtskantons oder die Zentralbehörde Adoption des Bundes.