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Pflegevertrag

Für jedes Pflegeverhältnis ist ein Pflegevertrag zu erstellen.

Der Pflegevertrag regelt wichtige Aspekte des Pflegeverhältnisses wie die Art und Dauer des Pflegeverhältnisses und die damit zusammenhängende Abgeltung sowie die Rechte und Pflichten der Pflegepersonen in Bezug auf die Erziehung und Versorgung des Kindes. Vertragsparteien sind die Pflegeltern und die gesetzlichen Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Eltern oder KESB). Das bedeutet:

  • Die leiblichen Eltern oder ein Elternteil sind Vertragspartei, wenn sie Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind und die elterliche Sorge innehaben (durch einen Sozialdienst indiziertes, einvernehmliches Pflegeverhältnis).
  • Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Elternteilen entzogen, ist die KESB zuständig (behördlich angeordnetes Pflegeverhältnis).
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