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Adoption einer volljährigen Person

In allen Adoptionsformen (gemeinschaftliche Adoption, Einzel- oder Stiefkindadoption) können auch volljährige Personen adoptiert werden. Die Eltern der zu adoptierenden Person werden zur Stellungnahme eingeladen, müssen dieser aber nicht zustimmen.

Wer kann ein Gesuch stellen?

Die gesuchstellende Person

  • führt mit ihrem Partner oder mit ihrer Partnerin seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt
  • hat mit der zu adoptierenden Person während mindestens eines Jahres zusammengewohnt (entweder während deren Minderjährigkeit oder danach, wenn sonst wichtige Gründe vorliegen)
  • ist nicht weniger als 16 und nicht mehr als 45 Jahre älter als die zu adoptierende Person (Ausnahmen sind möglich).
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