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Stiefkindadoption

Eine Person kann das Kind, mit dessen Elternteil sie verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft lebt, adoptieren. Voraussetzung ist, dass die Eltern des Kindes der Adoption zustimmen. 

 

Wer kann ein Gesuch um Stiefkindadoption stellen?

Die gesuchstellende Person muss

  • mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen
  • mit dem Stiefkind während mindestens eines Jahres zusammengelebt haben und ihm Pflege und Erziehung erwiesen haben
  • nicht weniger als 16 und nicht mehr als 45 Jahre älter als das Stiefkind (Ausnahmen sind möglich) sein
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