Im einvernehmlichen Kindesschutz kooperieren die Sorgeberechtigten und sind willens und fähig, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der Kindeswohlgefährdung wirksam zu begegnen.
Ziele des einvernehmlichen Kindesschutzes sind die Folgenden:
- Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenzen und -verantwortung der Sorgeberechtigten.
- Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes.
- Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschliessung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen.
Die Kosten der einvernehmlich vereinbarten Leistungen tragen Kanton und Gemeinden je hälftig. Die Unterhaltspflichtigen beteiligen sich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten (Art. 35 KFSG). Zur Berechnung der Kostenbeteiligung.
Weitere Informationen und Unterlagen finden sie hier.
Projekt «Stärkung einvernehmlicher Kindesschutz»
Das KJA hat im August 2025 ein Projekt zur Stärkung des einvernehmlichen Kindesschutzes im Kanton Bern gestartet. Ziel ist die Beseitigung bestehender Schwachstellen im System, darunter die unzureichende Abgeltung der kommunalen Dienste im einvernehmlichen Kindesschutz, finanzielle Fehlanreize sowie das Fehlen eines wirksamen Controllings und einer systematischen Qualitätsentwicklung. Mit dem Projekt sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Kindesschutzfälle – unabhängig davon, ob sie einvernehmlich oder angeordnet sind – adäquat begleitet werden.
Zunächst sollen die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet werden. Dazu gehören die Definitionen der wesentlichen Begriffe im einvernehmlichen Kindesschutz, der Rollen und Zuständigkeiten der Akteurinnen und Akteure sowie der Qualitätsstandards für die Aufgabenerfüllung. Zudem geht es um Fragen der Finanzierung und des Controllings. Die Ausarbeitung der Grundlagen erfolgt unter Einbezug der verschiedenen Anspruchsgruppen.
Das Projekt ist in den Regierungsrichtlinien 2023-2026 verankert.