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Einvernehmlicher Kindesschutz

Im einvernehmlichen Kindesschutz kooperieren die Sorgeberechtigten und sind willens und fähig, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der Kindeswohlgefährdung wirksam zu begegnen.

Ziele des einvernehmlichen Kindesschutzes sind die Folgenden:

  • Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenzen und -verantwortung der Sorgeberechtigten.
  • Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes.
  • Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschliessung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen.

Die Kosten der einvernehmlich vereinbarten Leistungen tragen Kanton und Gemeinden je hälftig. Die Unterhaltspflichtigen beteiligen sich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten (Art. 35 KFSG). Zur Berechnung der Kostenbeteiligung.

Weitere Informationen und Unterlagen finden sie hier.

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