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Einvernehmlicher Kindesschutz

Im einvernehmlichen Kindesschutz kooperieren die Sorgeberechtigten und sind willens und fähig, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der Kindeswohlgefährdung wirksam zu begegnen.

Die Kosten der einvernehmlich vereinbarten Leistungen tragen Kanton und Gemeinden je hälftig.

Ziel des neu entwickelten Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem ist die Stärkung des einvernehmlichen Kindesschutzes. Das Konzept beinhaltet Grundzüge eines neuen Finanzierungsmodells für kommunale Dienste.

Weitere Informationen und Unterlagen finden sie hier.

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