Besondere Förder- und Schutzleistungen werden durch die kommunalen Dienste (Sozialdienste) und über die Erziehungsberatung respektive das Schulinspektorat gestützt auf den abgeklärten individuellen Förder- und Schutzbedarf fachlich indiziert und einvernehmlich vermittelt.
Für kommunale Dienste (Sozialdienste) gelten kantonale Vorgaben zur fachlichen Indikation im einvernehmlichen Bereich. Die Instrumente gewährleisten, dass fachliche Standards berücksichtigt sind.
- Checkliste zur fachlichen Indikation von einvernehmlich vereinbarten ambulanten und stationären besonderen Förder- und Schutzleistungen
- Erläuterungen
- Merkblatt für Sozialdienste: Kinder mit Behinderung
Die Erziehungsberatung hat mit dem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ein einheitliches Instrument zur Bedarfsklärung. Gestützt auf die Abklärung vermittelt das Schulinspektorat die Unterbringung in einer Einrichtung mit besonderer Volksschule.