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Fachliche Indikation im einvernehmlichen Bereich

Besondere Förder- und Schutzleistungen werden durch die kommunalen Dienste (Sozialdienste) und über die Erziehungsberatung respektive das Schulinspektorat gestützt auf den abgeklärten individuellen Förder- und Schutzbedarf fachlich indiziert und einvernehmlich vermittelt.

Für kommunale Dienste (Sozialdienste) gelten kantonale Vorgaben zur fachlichen Indikation im einvernehmlichen Bereich. Die Instrumente gewährleisten, dass fachliche Standards berücksichtigt sind.

Die Erziehungsberatung hat mit dem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ein einheitliches Instrument zur Bedarfsklärung. Gestützt auf die Abklärung vermittelt das Schulinspektorat die Unterbringung in einer Einrichtung mit besonderer Volksschule.

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