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Fachliche Indikation im einvernehmlichen Bereich

Besondere Förder- und Schutzleistungen werden durch die kommunalen Dienste (Sozialdienste) und über die Erziehungsberatung, resp. das Schulinspektorat gestützt auf den abgeklärten individuellen Förder- und Schutzbedarf fachlich indiziert.

Die Erziehungsberatung haben mit dem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ein einheitliches Instrument zur Bedarfsklärung. Das Schulinspektorat verfügt den Schulort.

Für kommunale Dienste (Sozialdienste) gelten kantonale Vorgaben zur fachlichen Indikation im einvernehmlichen Bereich. Die Instrumente gewährleisten, dass fachliche Standards berücksichtigt sind.

Teilzeitpflegefamilien dienen der regelmässigen Entlastung des Herkunftssystems und kommen in der Regel über eine begrenzte Zeitdauer an Wochenenden oder in den Ferien zum Einsatz. Auch diese Leistung wird von einem Sozialdienst gestützt auf den individuellen Bedarf fachlich indiziert.

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