Gestützt auf die Vorarbeiten im Projekt «OeHE» entschied der Regierungsrat am 4. Juli 2018 über die direktionale Zuständigkeit und gab den Gesetzgebungsprozess in Auftrag.
Zuweisung des Aufgabenbereichs «Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und Schutzbedarfs» an die Direktion für Inneres und Justiz
Im Fachbericht ist das neue Modell für eine einheitliche Steuerung, Finanzierung und Aufsicht des Bereichs besonderer Förder- und/oder Schutzbedarf im Kanton Bern beschrieben.
- Fachbericht „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern“ vom 30. März 2017
- Projektband zum Fachbericht „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern“ vom 2. November 2016
- Bericht „Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und/oder Schutzbedarfs“ vom 10. Januar 2018
- Liste aller erarbeiteten Berichte
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