Leistungserbringende, die ausschliesslich ambulante Leistungen anbieten, können sich den entsprechenden Gesamtleistungsverträgen anschliessen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Gesamtleistungsverträge stellen sicher, dass gleichartige Leistungsnagebote vertraglich gleich geregelt werden.
- Aufnahme im GesamtleistungsvertragVoraussetzungen
- LeistungsbeschreibungAmbulante Nachsorge, DAF, SPF, IBF, Ausübung/Übergabe des Besuchsrechtes, SPT
- LeistungscontrollingBerichtsvorlage
- TarifeAmbulante besondere Förder- und Schutzleistungen
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