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Gesamtleistungsvertrag

Mit Entscheid vom 2. April 2025 stimmte der Regierungsrat der Teilrevision der Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) per 1. August 2025 zu.

Bereits bestehende Vertragspartnerinnen und Vertragspartner des KJA für ambulante KFSG-Leistungen wurden mit den E-Mails vom 4. April 2025 und vom 5. Mai 2025 bereits darüber informiert, dass unter der Leistung «Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts» eine individuelle Begleitung (nachfolgend «UWB Begleitung individuell») bereitgestellt und vermittelt werden kann und dass das Kantonale Jugendamt die Grundlagen für alle ambulanten Leistungen überarbeitet hat. Neu gibt es nur noch einen Gesamtleistungsvertrag «ambulante Leistungen» (nachfolgend GLV). Die «Richtlinien für ambulante Leistungserbringende mit Anschluss am Gesamtleistungsvertrag» werden aufgehoben. Diese sind neu in den Gesamtleistungsvertrag in der Form von Anhängen integriert und wesentlich vereinfacht.

Aufgrund dieser Teilrevision bestehen derzeit zwei Vorgehensweisen:

  • Bestehende Leistungserbringende müssen sich dem neuen GLV anschliessen, hierfür besteht eine Frist für das Einreichen der Unterlagen bis zum 15. August 2025.
  • Neue Leistungserbringende können ab dem 15. August 2025 ebenfalls eine Eingabe für den Anschluss an den neuen GLV machen (aufgrund der Teilrevision können neue Eingaben vor dem 15. August 2025 nicht berücksichtigt werden).
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