Leistungserbringende, die ambulante Leistungen anbieten, können sich dem Gesamtleistungsvertrag anschliessen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Gesamtleistungsvertrag stellt sicher, dass gleichartige Leistungsangebote vertraglich gleich geregelt werden.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme im Gesamtleistungsvertrag gelten gemäss Artikel 21 KFSV folgende Voraussetzungen (kumulativ):
- Die melderechtlichen Vorschriften sind eingehalten.
- Die Leistungen werden durch Fachpersonen erbracht, die über eine hinreichende Ausbildung und
Berufserfahrung verfügen. - Die Kontinuität der Leistungserbringung ist sichergestellt.
Gesamtleistungsvertrag & Annexe 2-6
- Gesamtleistungsvertrag
- Annex 2 Meldepflicht
- Annex 3 Ausbildung und Berufserfahrung
- Annex 4 Abrechnungsmodalitäten
- Annex 5 Datenmeldung
- Annex 6a Formular Selbstdeklaration erleichterter Anschluss Gesamtleistungsvertrag
- Annex 6b Formular Selbstdeklaration Anschlusserklärung Gesamtleistungsvertrag
- Annex 6c Formular Personalverzeichnis