Die ambulanten Leistungen werden mittels fixen Tarifen abgegolten (Art. 22 KFSV).
Tarifliste 2025
Ambulante besondere Förder- und Schutzleistung | Tarif |
---|---|
Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Leistung | 132 Franken / h |
Betreuung in sozialpädagogischen Tagesstrukturen (SPT) | 137 Franken / Tag |
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – Begleitung bei der Ausübung des Besuchsrechts (UWB Ausübung Gruppe) |
126 Franken / h Besuchszeit (exkl. Fahrspesen) |
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – Begleitung bei der Kinderübergabe (UWB Übergabe Gruppe) |
126 Franken pro Besuch (exkl. Fahrspesen) |
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – individuelle Begleitung (UWB Begleitung individuell) |
132 Franken / h (Wochenende u. Feiertage 140 Franken / h) |
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) | 132 Franken / h |
Intensivbegleitung in der Familie (IBF) | 152 Franken / h |
Sozialpädagogische Begleitung in der Langzeitunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 132 Franken / h |
Sozialpädagogische Begleitung in der Wochenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 105 Franken / Tag |
Sozialpädagogische Begleitung in der Krisenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 140 Franken / Tag |
Vermittlung von Pflegeplätzen in der Langzeitunterbringung |
3159 Franken pro vermitteltem Pflegeplatz |
Vorfinanzierung von einvernehmlich vereinbarten Leistungen
Der Kanton finanziert einvernehmlich vereinbarte stationäre und ambulante besondere Förder- und Schutzleistungen vor (Art. 25 KFSG).
Ausnahmeregelung
Es dürfen nur Leistungen vermittelt oder verfügt werden, die gestützt auf einen Leistungsvertrag / den Gesamtleistungsvertrag oder von einer kantonalen Einrichtung erbracht werden. Dies ermöglicht die Steuerung der Kosten und der Qualität.
Ausnahmen sind gemäss Art. 24 KFSG möglich.
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