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Tarife

Die ambulanten Leistungen werden mittels fixen Tarifen abgegolten (Art. 22 KFSV).

Tarifliste 2025

Ambulante besondere Förder- und Schutzleistung Tarif
Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Leistung 132 Franken / h
Betreuung in sozialpädagogischen Tagesstrukturen (SPT) 137 Franken / Tag

Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – Begleitung bei der Ausübung des Besuchsrechts (UWB Ausübung Gruppe)

126 Franken / h Besuchszeit (exkl. Fahrspesen)

Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – Begleitung bei der Kinderübergabe (UWB Übergabe Gruppe)

126 Franken pro Besuch (exkl. Fahrspesen)
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – individuelle Begleitung (UWB Begleitung individuell) 
132 Franken / h (Wochenende u. Feiertage 140 Franken / h)
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) 132 Franken / h
Intensivbegleitung in der Familie (IBF) 152 Franken / h
Sozialpädagogische Begleitung in der Langzeitunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 132 Franken / h
Sozialpädagogische Begleitung in der Wochenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 105 Franken / Tag
Sozialpädagogische Begleitung in der Krisenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 140 Franken / Tag
Vermittlung von Pflegeplätzen in der Langzeitunterbringung
3159 Franken pro vermitteltem Pflegeplatz

Vorfinanzierung von einvernehmlich vereinbarten Leistungen

Der Kanton finanziert einvernehmlich vereinbarte stationäre und ambulante besondere Förder- und Schutzleistungen vor (Art. 25 KFSG).

  • Videopräsentation Fachliche Indikation und Vorfinanzierung

Ausnahmeregelung

Es dürfen nur Leistungen vermittelt oder verfügt werden, die gestützt auf einen Leistungsvertrag / den Gesamtleistungsvertrag oder von einer kantonalen Einrichtung erbracht werden. Dies ermöglicht die Steuerung der Kosten und der Qualität.

Ausnahmen sind gemäss Art. 24 KFSG möglich.

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