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Kostenbeteiligung bei Besuch des separativen besonderen Volksschulangebots

Grundsatz / Vorraussetzung

Wenn ein Kind in einer Einrichtung untergebracht ist und es das besondere separative Volksschulangebot besucht, so hat das Kantonale Jugendamt (KJA) die Beteiligung der Eltern an den Kosten zu berechnen. 

Wie wird die Kostenbeteiligung der Eltern festgelegt?

  • Die Kostenbeteiligung kann einerseits von den finanziellen Verhältnissen der Eltern abhängig gemacht werden (Modell wirtschaftliche Leistungsfähigkeit)
  • Die Eltern können andererseits beim KJA einen Antrag stellen, dass die Verpflegungskosten in Rechnung gestellt werden (Verpflegungskostenmodell)

In beiden Fällen ist untenstehende Erhebungsformular beim KJA einzureichen. Unter "Modellwahl Kostenbeteiligung" kann das gewünschte Modell ausgewählt werden. 

Modell wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt beim Modell der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von den finanziellen Verhältnissen ab.

Als Grundlage für die Berechnung gelten die Angaben in der aktuellen Steuerveranlagungsverfügung. Bei selbständig erwerbstätigen Personen werden die letzten drei Steuerveranlagungsverfügungen beigezogen.

Wenn das Jahreseinkommen pro Haushalt tiefer als CHF 55'000.00 pro Jahr ist, ist keine Kostenbeteiligung geschuldet. Wenn die Eltern Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, ist auch keine Kostenbeteiligung geschuldet.

Kinder und junge Erwachsene haben sich auch nur dann an den Kosten ihrer stationären Unterbringung zu beteiligen, wenn sie ihr Einkommen und Vermögen selbständig versteuern und wenn sie ein Jahreseinkommen über CHF 55'000.00 haben. 

Verpflegungskostenmodell

Das Verpflegungskostenmodell kann beantragt werden, wenn

  • das Kind in einer stationären Einrichtung untergebracht ist und
  • das Kind das separative besondere Volksschulangebot besucht.

In diesem Fall wird Ihnen von der Einrichtung ein Betrag von CHF 25.00 pro Nacht in Rechnung gestellt. 

Welches Modell ist günstiger?

Es hängt von den finanziellen Verhältnissen und der Anzahl Übernachtungen ab, welches Modell kostengünstiger für die Eltern ist. 

Mit dem Rechner für die Kostenbeteiligung können Eltern selbstständig ausrechnen, wie hoch die Kostenbeteiligung ausfallen wird. Die Ergebnisse sind nicht verbindlich. Die verbindliche Berechnung muss durch den Sozialdienst oder das KJA durchgeführt werden.

Merkblatt zur Kostenbeteiligung bei Besuch des separativen besonderen Volksschulangebots 

Weitere Infromationen sind im untenstehenden Merkblatt ersichtlich.
 
  • Merkblatt auf Deutsch
  • Merkblatt auf Arabisch (folgt)
  • Merkblatt auf Türkisch (folgt)
  • Merkblatt auf Albanisch (folgt)
  • Merkblatt auf Englisch (folgt)
  • Merkblatt auf Deutsch, leichte Sprache (folgt)

Erhebungsformular

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