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Aufnahme im Gesamtleistungsvertrag

Der Abschluss eines Gesamtleistungsvertrages ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme im Gesamtleistungsvertrag gelten gemäss Artikel 21 KFSV folgende Voraussetzungen (kumulativ):

  • Eine bereinigte Leistungsbeschreibung liegt vor.
  • Die melderechtlichen Vorschriften sind eingehalten.
  • Die Leistungen werden durch Fachpersonen erbracht, die über eine hinreichende Ausbildung und Berufserfahrung verfügen.
  • Die Kontinuität der Leistungserbringung ist sichergestellt.

Besteht bereits ein Vertrag über die Erbringung von stationären Leistungen, kann die Leistungsbeschreibung betreffend das ambulante Angebot darin aufgenommen werden.

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