Der Abschluss eines Gesamtleistungsvertrages ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme im Gesamtleistungsvertrag gelten gemäss Artikel 21 KFSV folgende Voraussetzungen (kumulativ):
- Eine bereinigte Leistungsbeschreibung liegt vor.
- Die melderechtlichen Vorschriften sind eingehalten.
- Die Leistungen werden durch Fachpersonen erbracht, die über eine hinreichende Ausbildung und Berufserfahrung verfügen.
- Die Kontinuität der Leistungserbringung ist sichergestellt.
Besteht bereits ein Vertrag über die Erbringung von stationären Leistungen, kann die Leistungsbeschreibung betreffend das ambulante Angebot darin aufgenommen werden.
Gesamtleistungsverträge
- Gesamtleistungsvertrag zur Leistung Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
- Gesamtleistungsvertrag zu den Leistungen Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts
- Gesamtleistungsvertrag zu den Leistungen Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)
- Gesamtleistungsvertrag zur Leistung Intensivbegleitung in der Familie (IBF)
- Gesamtleistungsvertrag zur Leistung Sozialpädagogische Tagesstruktur (SPT)