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Behördlicher Kindesschutz

Behördlicher Kindesschutz ist nötig, wenn die Sorgeberechtigten nicht genügend für die Abwendung einer Gefährdung unternehmen können oder wollen. Gestützt auf eine fachliche Abklärung ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die geeigneten Massnahmen zur Sicherung des Kindeswohls an.

Jede Person kann der zuständigen KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält.

  • Weitere Informationen und Meldeformulare finden Sie auf der Internetseite der KESB

Für die Einschätzung einer Gefährdungssituation und Entscheidung über das weitere Vorgehen bietet das Merkblatt Melderecht und Meldepflicht die entsprechende Orientierung.

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