Mit Ctrl + F können die FAQ durchsucht werden.
Korrekt. Dieses Formular muss nicht mehr verwendet werden.
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Alle Unterlagen müssen dem KJA per Mail zugestellt werden. Die notwendigen Anpassungen im KJA-FS werden durch das KJA vorgenommen.
Nein. KJA-FS versendet keine Benachrichtigung.
Nein, dies ist nicht möglich. Allerdings sind auch Einträge sichtbar, bei welchen der eigene User nicht als zuständige Person hinterlegt ist.
Der gesamte Antrag muss neu erfasst werden.
Nein, dies ist nicht möglich.
Bei Einreichen der Kostengutsprache muss lediglich bekannt sein, ob eine Beteiligungspflicht besteht. Die Berechnung und Vereinbarung müssen noch nicht vorliegen.
Der Leistungserbringende sieht folgende Angaben des Antrages: Angaben zum Leistungsbestellenden, Angaben zu Leistungsempfänger, Angaben zum Leistungserbringenden, Angaben zu der Leistung
Die Kostengutsprachen werden nicht per Mail versendet
Die Kostengutsprachen können nicht heruntergeladen werden.
Eingereichte Rechnungen können durch den Leistungserbringenden nicht gelöscht werden. Falls eine Rechnung doppelt eingereicht wurde, bitte das KJA informieren (vorfinanzierung-kja@be.ch).
Ja. Das BE-Login muss einer Person zugeordnet werden können. Der Loginprozess ist im Lernvideo Nr. 8 erklärt.
Nein, dieser Prozess wird nicht über KJA-FS abgewickelt.
Diese Funktion dient dazu, dass KJA über die frühzeitige Beendigung zu informieren. Die Fallführung und Kommunikation mit dem Leistungserbringenden ist Aufgabe des Leistungsbestellenden.
Rechnungen können während sechs Monaten nach Ablauf der Leistungsperiode der Kostengutsprachen eingereicht werden.
Aktuell bleiben die Rechnungen unendlich lange ersichtlich. Dies wird ggf. noch angepasst.
Dieses Formular ist im KJA-FS noch nicht vorhanden. Falls dieses Formular benötigt wird, wenden Sie sich bitte an kja-bern@be.ch.
Dieses Formular ist im KJA-FS noch nicht vorhanden. Falls dieses Formular benötigt wird, wenden Sie sich bitte an kja-bern@be.ch.
Im Antrag wird das jünste Kind des Familiensystems als Leistungsbezüger/in benannt.
Die Kostenbeteiligung muss im Antrag des jüngsten Kindes erfasst werden. Bei sämtlichen Geschwistern wird im Antrag, Schritt Kostenbeteiligung, die Auswahl "Beteiligungspflicht Nein" getroffen. Im Bemerkungsfeld ist eine entsprechende Begründung zu erfassen.
Kommt es zu einem Zuständigkeitswechsel beim Leistungsbestellenden, muss der "alte" Leistungsbestellende sämtliche Anträge und ggf. die Kostenbeteiligung frühzeitig beenden.
Sämtliche Unterlagen sind an den neuen Leistungsbestellenden zu übermitteln. Dies geschieht ausserhalb von KJA-FS. Der neue Leistungsbestellende kann anschliessend die Anträge und ggf. die Kostenbeteiligung beim KJA neu einreichen.
Die migrierten Anträge sind mit einem grauen Balken gekennzeichnet.
Bei diversen Positionen und Angaben steht «keine Angabe», da diese Daten in Dabbawala nicht abgefragt wurden. Die Dokumente, welche dem Antrag in Dabbawala beigelegt waren, können über das Seitenfeld «Migration» eingesehen werden. An dieser Stelle weisen wir die Leistungserbringenden darauf hin, dass Sie aus Datenschutzgründen auf die Dokumente keinen Zugriff haben.
Die migrierten Rechnungen sind mit einem grauen Balken gekennzeichnet.
Bei den Angaben zu «Kostendach und ambulanten Leistungen» bzw. «Leistungspreis pro Monat» steht «keine Angabe», da diese Daten in Dabbawala nicht abgefragt wurden.
Die migrierten Kostenbeteiligungen sind mit einem grauen Balken gekennzeichnet.
In Dabbawala wurden bisher nur wenige Angaben zur Kostenbeteiligung erfasst. Daher ist ausschliesslich der berechnete Betrag pro Monat ersichtlich.
Des Weiteren können migrierte Kostenbeteiligungen nicht überarbeitet werden. Falls eine migrierte Kostenbeteiligung überarbeitet weden muss, wenden Sie sich bitte an vorfinanzierung-kja@be.ch.