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Pflegeverträge und Meldeblätter

Grundsätzlich ist für jedes Pflegeverhältnis ist ein Pflegevertrag notwendig. Verantwortlich für die Erstellung dieses Vertrages ist die Beistandsperson. Falls keine Beistandschaft besteht, wenden Sie sich, an die Indikationsstelle/Sozialarbeiterin einvernehmlicher Kindesschutz. Da wo die KFSG-Leistung vermittelt wurde. Falls weiterhin Unklarheiten bestehen, dann wenden Sie sich an Ihre Pflegekinderaufsicht. Für mehr Informationen klicken Sie hier.

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