Grundsätzlich ist für jedes Pflegeverhältnis ist ein Pflegevertrag notwendig. Verantwortlich für die Erstellung dieses Vertrages ist die Beistandsperson. Falls keine Beistandschaft besteht, wenden Sie sich, an die Indikationsstelle/Sozialarbeiterin einvernehmlicher Kindesschutz. Da wo die KFSG-Leistung vermittelt wurde. Falls weiterhin Unklarheiten bestehen, dann wenden Sie sich an Ihre Pflegekinderaufsicht. Für mehr Informationen klicken Sie hier.