Professionelle Begleitung einer Pflegefamilie
Jede Pflegefamilie soll bei individuellem Bedarf eine professionelle Begleitung durch eine Dienstleistungsanbieterin in der Familienpflege (DAF) in Anspruch nehmen können. Die Leistungsbestellerin oder der Leistungsbesteller (Sozialdienst, KESB) vermittelt oder ordnet eine Begleitung durch eine DAF an. Dabei gilt der Grundsatz, dass Pflegeeltern, wenn möglich von einer DAF im Sozialraum betreut werden.
Weiterbildung für Pflegefamilien
Alle Pflegefamilien haben einen individuellen Anspruch auf spezifische Weiterbildungen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Pflegefamilie stehen und der Förderung des Kindeswohles dienen. Um Pflegefamilien in ihren Aufgaben zu stärken, zahlt der Kanton Bern finanzielle Beiträge für entsprechende Weiterbildungen aus. Dies erfolgt mittels Gutscheinen, die Pflegefamilien bei der allgemeinen Beratungsstelle für Pflegefamilien beziehen und bei Anbieterinnen und Anbietern mit entsprechendem Leistungsvertrag oder bei anerkannten Weiterbildungsstätten einlösen können.