Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Jugendamt

Regelung Nebenkosten

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zum Pflegegeld (Unterbringungs- und Betreuungskosten) an. Sie werden im Pflegevertrag festgelegt und von den Unterhaltspflichtigen individuell gemäss den effektiven Auslagen finanziert. Die Pflegefamilie schickt die Nebenkostenrechnung an die leistungsbestellende Behörde (Sozialdienst, KESB), die die Zahlung sicherstellt.

Seite teilen