Die ambulanten Leistungen werden mittels fixen Tarifen abgegolten (Art. 22 KFSV).
Rechnung im einvernehmlichen Bereich einreichen
Tarifliste
Ambulante besondere Förder- und Schutzleistung | Tarif |
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Ambulante Nachsorge an eine stationäre Leistung | 130 Franken / h |
Begleitung in sozialpädagogischen Tagesstrukturen (SPT) | 135 Franken / Tag |
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes (Begleitung bei der Ausübung des Besuchsrechts) |
124 Franken / h Besuchszeit (exkl. Fahrspesen) |
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes (Begleitung bei der Kinderübergabe) |
124 Franken pro Besuch (exkl. Fahrspesen) |
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) | 130 Franken / h |
Intensivbegleitung in der Familie (IBF) | 149 Franken / h |
Sozialpädagogische Begleitung in der Langzeitunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 130 Franken / h |
Sozialpädagogische Begleitung in der Wochenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 104 Franken / Tag |
Sozialpädagogische Begleitung in der Krisenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) | 138 Franken / Tag |
Vermittlung von Pflegeplätzen in der Langzeitunterbringung |
3112 Franken pro vermitteltem Pflegeplatz |
Vorfinanzierung von einvernehmlich vereinbarten Leistungen
Der Kanton finanziert einvernehmlich vereinbarte stationäre und ambulante besondere Förder- und Schutzleistungen vor (Art. 25 KFSG).
Ausnahmeregelung
Es dürfen nur Leistungen vermittelt oder verfügt werden, die gestützt auf einen Leistungsvertrag / Gesamtleistungsvertrag oder von einer kantonalen Einrichtung erbracht sind. Dies ermöglicht die Steuerung der Kosten und der Qualität.
Ausnahmen sind gemäss Art. 24 KFSG möglich.