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Tarife der ambulanten besonderen Förder- und Schutzleistungen

Die ambulanten Leistungen werden mittels fixen Tarifen abgegolten (Art. 22 KFSV).

Rechnung im einvernehmlichen Bereich einreichen

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Tarifliste

Ambulante besondere Förder- und Schutzleistung Tarif
Ambulante Nachsorge an eine stationäre Leistung 130 Franken / h
Begleitung in sozialpädagogischen Tagesstrukturen (SPT) 135 Franken / Tag
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes
(Begleitung bei der Ausübung des Besuchsrechts)
124 Franken / h Besuchszeit (exkl. Fahrspesen)
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes
(Begleitung bei der Kinderübergabe)
124 Franken pro Besuch (exkl. Fahrspesen)
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) 130 Franken / h
Intensivbegleitung in der Familie (IBF) 149 Franken / h
Sozialpädagogische Begleitung in der Langzeitunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 130 Franken / h
Sozialpädagogische Begleitung in der Wochenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 104 Franken / Tag
Sozialpädagogische Begleitung in der Krisenunterbringung in der Pflegefamilie (DAF) 138 Franken / Tag
Vermittlung von Pflegeplätzen in der Langzeitunterbringung
3112 Franken pro vermitteltem Pflegeplatz

Vorfinanzierung von einvernehmlich vereinbarten Leistungen

Der Kanton finanziert einvernehmlich vereinbarte stationäre und ambulante besondere Förder- und Schutzleistungen vor (Art. 25 KFSG).

Ausnahmeregelung

Es dürfen nur Leistungen vermittelt oder verfügt werden, die gestützt auf einen Leistungsvertrag / Gesamtleistungsvertrag oder von einer kantonalen Einrichtung erbracht sind. Dies ermöglicht die Steuerung der Kosten und der Qualität.

Ausnahmen sind gemäss Art. 24 KFSG möglich.

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