Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Jugendamt

Inkassohilfe

Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimente, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.

Grenzüberschreitende Alimenteninkassi werden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe abgewickelt. Entsprechende Gesuche werden von der zuständigen Gemeinde beim Kantonalen Jugendamt zuhanden der zuständigen Bundesbehörde eingereicht.

Wer kann Inkassohilfe beantragen?

Minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Ausbildung.

Getrenntlebende und geschiedene Ehegattinnen und Ehegatten.

Partnerin und Partner nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

Voraussetzung ist, dass ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt.

Kontaktstellen im Kanton Bern

Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde.

Rechtliche Grundlagen

  • Zivilgesetzbuch (ZGB)

  • Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV)

  • Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (BSG 213.22)

  • Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV; BSG 213.221)

  • Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New York, 1956)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wohnsitzgemeinde.

 

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