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Kindesanhörung

Die UNO-Kinderrechtskonvention, die von der Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert wurde, sichert in Artikel 12 dem Kind das Recht zu, seine Meinung in allen es betreffenden Angelegenheiten frei zu äussern.

Die aktuelle Praxis der Kindesanhörung in Kindesschutz- und Scheidungsverfahren im Kanton Bern wurde im Jahr 2017 mit Vertretungen der Regionalgerichte und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) analysiert und basierend auf den Erkenntnissen Handlungsempfehlungen formuliert.

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