Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonales Jugendamt

Kantonale Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und des Schulbereichs

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verteilen sich auf drei Direktionen. 

Die Zuständigkeit der Bereiche der besonderen Förder- und Schutzleistungen (KFSG) liegt bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Der Schulbereich sowie die Tagesschule sind der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD; VSG) zugewiesen. Prävention, Beratung und allgemeine Förderung, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die familienergänzende Kinderbetreuung sind vorgelagerte Bereiche und nicht dem KFSG zuzuordnen. Zuständig ist die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion (GSI; SLG).

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