Einen datenbasierten Überblick über die Angebote und deren Nutzen ist eine notwendige Grundlage für die Kosten-, Leistungs- und Wirkungsüberprüfung und den Aufbau einer Angebotsplanung. Gestützt auf den Artikel 38 KFSG erhebt der Kanton Daten über sämtliche Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien sowie im Bereich der ambulanten besonderen Förder- und Schutzleistungen.
Datenmeldungen
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer können die Datenmeldungen laufend über die Online-Formulare oder mindestens drei Mal jährlich mittels passwortgeschützter Liste dem KJA melden.
- Leistungsempfänger: Beginn der Leistung/Eintritt
- Leistungsempfänger: Abschluss der Leistung/Austritt
- Erläuterungen zur Meldung von einem Eintritt/ Leistungsbeginn
- Erläuterungen zur Meldung von einem Austritt/ Leistungsabschluss
Die passwortgeschützte Excel-Liste schicken Sie bitte an erg.hilfen@be.ch:
Datenberichte "Besondere Förder- und Schutzleitungen im Kanton Bern"
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