Die Angebots- und Kostenplanung ist das zentrale, strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der besonderen Förder- und Schutzleistungen im Kanton Bern (Art. 7 KFSG). Sie bildet die Grundlage für die Bereitstellung von vielfältigen, qualitativ guten und quantitativ ausreichenden ambulanten und stationären Leistungen für Kinder mit einem besonderen Förder- und Schutzbedarf. Dabei orientiert sie sich am Kindeswohl und berücksichtigt gesellschaftliche Entwicklungen.
Der Planungsprozess im Kanton ist in einem Vierjahresrhythmus angelegt. Nach jedem Planungszyklus erfolgt ein Gesamtbericht zur Angebots- und Kostenplanung zuhanden des Regierungsrates. Gestützt auf diesen Bericht entscheidet der Regierungsrat, welche Steuerungsziele verfolgt, wie die Ressourcen eingesetzt werden und ob der kantonale Leistungskatalog einer Anpassung bedarf.