Professionelle Begleitung einer Pflegefamilie
Jede Pflegefamilie soll bei individuellem Bedarf eine professionelle Begleitung durch eine Dienstleistungsanbieterin in der Familienpflege (DAF) in Anspruch nehmen können. Die Leistungsbestellerin oder der Leistungsbesteller (Sozialdienst, KESB) vermittelt oder ordnet eine Begleitung durch eine DAF an. Dabei gilt der Grundsatz, dass Pflegeeltern, wenn möglich von einer DAF im Sozialraum betreut werden.