Pflegeverhältnisse werden nach vier Unterbringungsformen unterschieden. Die Pflegeeltern entscheiden, welche der Unterbringungsformen am besten in ihre Lebenssituation und -planung passt. Die Sozialdienste oder KESB entscheiden, welche Unterbringungsform dem Bedarf des Kindes entspricht.
Krisenunterbringung
Bei der Krisenunterbringung geht es um die Aufnahme von Kindern, die zurzeit in der Herkunftsfamilie nicht angemessen betreut und gefördert werden. Ziel dieser Unterbringungsform ist es, die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Die Dauer der Krisenunterbringung beträgt in der Regel bis zu 12 Wochen und endet nach sechs Monaten.
Wochenunterbringung
Bei der Wochenunterbringung verbringt das Kind, soweit möglich, die Wochenenden oder ein bis zwei Tage pro Woche in der Herkunftsfamilie. Die Bindung des Kindes an seine Eltern bleibt dadurch erhalten. Ziel ist es, eine gelingende Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Die Wochenunterbringung dauert in der Regel bis zu einem Jahr und endet nach 18 Monaten. Für eine erfolgreiche Rückkehr in das Herkunftssystem kann es vorkommen, dass die Wochenunterbringung über die maximale Dauer von 18 Monaten verlängert werden muss. Über die Anzahl Tage sowie eine Verlängerung der Wochenunterbringung entscheidet die Leistungsbestellerin respektive der Leistungsbesteller (Sozialdienst oder KESB).
Teilzeitunterbringung
Bei der Teilzeitunterbringung verbringt ein Kind regelmässig einzelne Wochenenden oder Ferien in einer Pflegefamilie. Die Unterbringung hat das Ziel, die Herkunftsfamilie oder eine bestehende Pflegefamilie zu entlasten. Die Teilzeitunterbringung wird für eine begrenzte Zeitdauer vereinbart. Umfang und Dauer der Betreuung richten sich nach dem Bedarf des Kindes und der Situation der Herkunfts- oder Pflegefamilie.
Langzeitunterbringung
Von einer Langzeitunterbringung wird gesprochen, wenn der Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie auf eine längere Zeit angelegt ist. Die Unterbringung ist planbar und kann bis zur Volljährigkeit beziehungsweise zum Ausbildungsabschluss dauern. Die regelmässige Wochenend- und Ferienbetreuung in Teilzeitpflegefamilien während einer begrenzten Zeitdauer wird ebenfalls der Langzeitunterbringung zugeordnet. Der Umfang wird nach Bedarf festgelegt.