Wer ein Kind in seine Familie mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung (Art. 4 PAVO). Dies gilt auch für Personen, die ein verwandtes Kind in ihre Familie aufnehmen wollen. Das KJA ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Im Kanton Bern sind unterschiedliche Formen von Pflegeverhältnissen möglich. Sie unterscheiden sich in Dauer und Intensität.
Die entsprechenden Gesuche finden Sie hier.