Sie haben ein Ihnen bekanntes oder verwandtes Kind, das im Ausland lebt und eine ausländische Staatsbürgerschaft hat. Sie wollen das Kind aufgrund einer Notlage bei sich als Pflegekind aufnehmen. Sie können nachweisen, dass es im Ausland keine Lösung gibt und das Kind nicht aus wirtschaftlichen Gründen oder zu schulischen Zwecken bei Ihnen leben soll.
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