Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Pflegekinderverordnung verabschiedet. Sie muss der revidierten eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern angepasst werden. Diese sieht neu vor, dass gewisse Dienstleistungsangebote im Pflegekinderwesen meldepflichtig und zu beaufsichtigen sind. Dies gilt für die Vermittlung von Plätzen in Pflegefamilien im In- und Ausland sowie für weitere Angebote wie die begleitende Unterstützung von Pflegefamilien, deren Aus- und Weiterbildung oder die Beratung und Therapie von Pflegekindern. Eine zentrale kantonale Behörde nimmt die Meldungen entgegen und beaufsichtigt die Anbieter dieser Dienstleistungen.